Die Lese-Rechtschreibstörung zählt zu den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (F81). „Der Begriff der umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten umfasst die spezifischen und deutlichen Beeinträchtigungen des Erlernens des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens. Ihnen gemeinsam ist die ätiologische Annahme, dass diese Störungen wesentlich in einer zentralnervösen, kognitiven Störung der Informationsverarbeitung begründet sind.
Wenn Sie sich schon etwas mit dem Thema Lese-Rechtschreibprobleme beschäftigt haben, sind Sie sicherlich auf unterschiedliche Begriffe wie Legasthenie, Lese-Rechtschreibstörung und Lese-Rechtschreibschwäche oder LRS gestoßen.
Leider verwenden nicht alle Fachleute, Schulbehörden und Autoren die Begriffe gleich, so dass es immer wieder zu Problemen kommt. Wir wollen als Verband keine neue Definition oder Abgrenzung der Begrifflichkeiten vornehmen, sondern uns an den diagnostischen Leitlinien der kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis halten. Die diagnostischen Leitlinien stellen eine Orientierung zur Ausführung des Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dar. In den Leitlinien werden die Begriffe Lese-Rechtschreibstörung und Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) voneinander unterschieden.