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Grundschule: Benotungsverzichtsmöglichkeit

in den Teilbereichen Lesen und / oder Rechtschreiben
Auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und /oder Rechtschreiben der Klassen 3 und 4 kann im Zeugnis verzichtet werden. In der Vergangenheit bestand zwischen Schule/Lehrer und Eltern mit Kindern, die eine LRS haben, bei der Vergabe der Noten in Zeugnissen regelmäßig Dissens, soweit die Leistungsbewertung im Lesen und/oder Rechtschreiben, die auf Basis des LRS-Erlasses 1991 (BASS 14-01 Nr. 1) während des Jahres ausgesetzt war, vollständig/zurückhaltend gewichtet wieder Einzug ins Zeugnis erhielt.

LRS-Erlass - Förderung

Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)
RdErl. d. Kultusministeriums v. 19. 7. 1991 (GABl. NW. I S. 174)
 

KMK Empfehlung

Kultusministerkonferenz beschließt Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben.

Die Kultusministerkonferenz hat neue Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben verabschiedet.