Grundschule: Benotungsverzichtsmöglichkeit
in den Teilbereichen Lesen und / oder Rechtschreiben
Auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und /oder Rechtschreiben der Klassen 3 und 4 kann im Zeugnis verzichtet werden. In der Vergangenheit bestand zwischen Schule/Lehrer und Eltern mit Kindern, die eine LRS haben, bei der Vergabe der Noten in Zeugnissen regelmäßig Dissens, soweit die Leistungsbewertung im Lesen und/oder Rechtschreiben, die auf Basis des LRS-Erlasses 1991 (BASS 14-01 Nr. 1) während des Jahres ausgesetzt war, vollständig/zurückhaltend gewichtet wieder Einzug ins Zeugnis erhielt.