LDL - Lernwege bei Dyskalkulie und Legasthenie Landesverband NRW e. V.LDL - Lernwege bei Dyskalkulie und Legasthenie Landesverband NRW e. V.LDL - Lernwege bei Dyskalkulie und Legasthenie Landesverband NRW e. V.
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Hanna und die Dyskalkulie

Hanna wird mit 6 Jahren altersgemäß eingeschult und bis zum Ende der ersten Klasse kommt sie in der Schule recht gut mit. Dann fiel ihrer Mutter immer wieder auf, dass die Hausaufgaben im Fach Mathematik nur mühsam erledigt werden konnten und elterlich Hilfe notwendig war.
Die Situation verschlechterte sich immer mehr und Hanna konnte einfachste Aufgaben nur zählend lösen. Erklärte und verstanden geglaubte Dinge waren am nächsten Tag wieder vergessen. Sie strengte sich unheimlich dabei an und ermüdete immer schneller.
Hanna ist ein freundliches Mädchen, sehr motiviert, hat viele Freunde und in den anderen Fächern hat sie keine Probleme. Das Arbeits- und Sozialverhalten ist in Ordnung.
Nachdem die Hausaufgaben im Fach Mathematik immer mehr Zeit in Anspruch nahmen und die bearbeiteten Arbeitsblätter in der Schule auch oft fehlerhaft bzw. nicht erledigt waren, suchte die Mutter das Gespräch mit der Klassenlehrerin und sprch auch das Thema Rechenstörung an. Auch in der Schule war dies bereits aufgefallen. Man wollte noch eine Weile abwarten.  .....
Anhänge:
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Vorsicht bei Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung (AO-SF-Verfahren) bei Legasthenie/Dyskalkulie

 
Mit Antragstellung duch die Eltern wird das Verfahren eingeleitet und es wird im Prüfverfahren durch Sonderschullehrer (mit Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens) ein oder mehrere Förderschwerpunkte festgelegt.
Es gibt in NRW 7 mögliche Förderschwerpunkte,
in die ein Kind eingruppiert werden kann:
1. Lernen
2. Sprache
3. Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
4. Hören und Kommunikation
5. Sehen
6. Geistige Entwicklung
7. Körperiche und motorische Entwicklung
Im Förderschwerpunkt "Lernen" und im Forderschwerounkt "Geistige Entwicklung" werden die Kinder zieldifferent unterrichtet und zu eingenen Abschlüssen geführt
(Förderschulabschluss bzw. dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss).
Das ist auch der Fall, wenn zusätzliche weitere Förderschwerpunkte vorliegen.
 
In allen anderen 5 Förderschwerpunkten ist jeder allgemeine Abschluss bis zum Abitur möglich.
Die Kinder werden hier zielgleich unterrichtet.
 
Das ist deshalb wichtig zu wissen, da Kinder mit Legasthenie und /oder Dyskalkulie im Zuge eines Antragsverfahrens auf sonderpädagogische Unterstützung sehr wahrscheinlich den Förderschwerpunkt "Lernen" erhalten werden. Wenn dazu noch die Intelligenz infrage gestellt wird, erhalten sie evtl. auch den Schwerpunkt "Geistige Entwicklung".
 Es gibt keinen Förderschwerpunkt "Mathematik".
Es gibt keinen Förderschwerpunkt "Rechtschreibung".
Es gibt keinen Förderschwerpunkt"Lesen".
 Somit bleibt "Lernen".
Das ist auch mit Verabschiedung des Inklusionsgesetzes ....
Anhänge:
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Dyskalkulie - Auswertung meiner Elternerfahrung - ein Rückblick

Informationen und Tipps - B Ruhsam
 
Ich bin die Mutter einer von Dyskalkulie betroffenen 11jährigen Tochter. Auch wenn dieser Text die rechtlichen Aspekte betont möchte ich sagen, das ich keine Juristin bin und dies keine Rechtsberatung darstellen soll und sein kann. Vielleicht sind einige Dinge nicht gnaz korrket, dann wäre ich für Hinweise dankbar. Aber nach meiner Einschätzung werden die Meisten ähnliche Erfahrungen machen. 
Ich beschäftige mich seit drei Jahren mit dem Thema und was ich im Folgenden schreibe, sind zum Teil erworbene Kenntnisse und zum Teil eigene Erfahrungen. Eltern erhalten nach der Diagnose und dem Auswertungsgespräch beim Kinder- und Jugendpsychologen häufig und sinnvoller Weise den Rat, einen Antrag nach §35 a beim Jugendamt zu stellen, um eine Dyskalkulietherapie durch die Jugendhilfe finanziert zu bekommen und werden damit entlassen.
 
Dann sind sie zunächst mit der Klärung ihrer Informationsdefizite und mit den eigenen Verständnisfragen konfrontiert.
Vor allem aber stehen sie erstmal alleine da mit einem Problem, zu dem sie erst einmal die richtigen Fragen wissen müssen. Was ist eigentlich Dyskalklie? Was ist das für ein Antrag und was hat das Jugendamt damit zu tun?
Wie geht die Schule damit um und vor allem wie gehen wir jetzt damit als Eltern um? Gleichgesinnte zu finden, damit man sich austauschen kann, ist schwierig, weil man oftmals niemanden kennt.
 
Wenn Sie ihr Kind auf Dyskalkulie testen lassen wollen und vorhaben, bei einer positiven Diagnose eine Therapie für ihr Kind zu beginnen und sich insbesondere finanzielle Unterstützung des Jugendamtes erhoffen (Antrag nach §35 a SGB VIII auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), dann ist es wichtig zu wissen, dass die Jugendämter Diagnostiken von Instituten NICHT als ausreichend anerkennen (obwohl die sehr genau sind), auch wenn sie einen Intelligenztest wohl mit durchführen dürfen. Das geht hier häufig unter, ist aber wichtig, weil vernünfige Hilfe für das Kind nicht selten an den fehlenden finanziellen Mitteln der Eltern scheitern muss. Gründe dafür, dass diese Diagnostik nicht ausreichend für das Jugendamt ist, sind folgende:    ....
 
Der Text wird im Mitgliederforum fortgesetzt (etwa 7 Seiten).
 

Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule

Als Vorstand des LvLD - NRW möchten wir
unsere Mitglieder und Gäste der Homepage
auf die Dissertation von Frau Dr. Gabriele Marwege hinweisen:
 
Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule
 
Eine verfassungsrechtliche Untersuchung
unter besonderer Berücksichtigung
der UN - Behindertenrechtskonvention
 
Wir empfehlen diese Arbeit bei rechtlichen Fragen,
zur Orientierung und zum Verständnis der Rechtslage.
 
Ein kostenloser Download (ca. 500 Seiten) ist unter folgender Adresse möglich:
http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2013/Marwege_Diss.pdf
 
Eine Buchbestellung (ca. 32€ ) ist u.a. möglich über:
http://www.univerlag.uni-goettingen.de/content/list.php
 
Schüler und Schülerinnen mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie haben in der Schule
erhebliche Probleme und erreichen häufig nur niedrige Bildungsbschlüsse,
weil sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht im geforderten Maß lesen,
rechtschreiben und/oder rechnen können.
 
Ob und inwieweit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule berücksichtigt
werden müssen, ist pädagogisch und schulrechtlich sehr umstritten.
Die Arbeit untersucht auf der Grundlage des Verfassungsrechts
und der UN-Behindertenrechtskonvention, welche Rechte Schüler und
Schülerinnen mit Legasthenie/Dyskalkulie haben. Sie kommt zu dem Ergebnis,
dass Legasthenie und Dyskalkulie Behinderungen im Sinne des Art. 3 III GG
und der UN-BKK sind.
 
Daraus ergibt sich für die betroffenen Schüler und Schülerinnen ein
umfassender Anspruch auf Nachteilsausgleich, sowohl bei den
Prüfungsbedingungen als auch bei den Prüfungsinhalten.
Im umfangreichen Verfahrensteil werden praktische Fragestellungen geprüft,
wie z.B. das Verfahren zur Anerkennung der Behinderung in der Schule,
die Ausgestaltung von Nachteilsausgleich, der Umfang des Datenschutzes
und die Zulässingkeit von Zeugnisbemerkungen.
 
 
  1. Diagnose nach Verdacht auf L/D
  2. LRS-Erlass - Förderung
  3. ...” § 35a [SGB VIII]1 gibt`s nicht mehr!”
  4. Legasthenie - Definition
  5. Legasthenie - Informationen

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Aktuelles

Ein Wort zur Begrüßung an unsere Gäste 31. Januar 2019
Buchvorstellung: Mein Kind ist Rechenschwach! 06. Januar 2019
LDL Bericht in der Lokalzeit - WDR Bonn 25. Juli 2018
Nachruf Prof. Breuer 29. Juni 2018
Leitfaden für Eltern rechenschwacher Kinder 05. November 2016
Bericht aus der Forschung im Leibniz-Institut für Wissensmedien in Tübingen 21. Oktober 2016
Hanna und die Dyskalkulie 13. Mai 2015
Vorsicht bei Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung (AO-SF-Verfahren) bei Legasthenie/Dyskalkulie 12. Mai 2015

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