Vorsicht bei Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung (AO-SF-Verfahren) bei Legasthenie/Dyskalkulie
Mit Antragstellung duch die Eltern wird das Verfahren eingeleitet und es wird im Prüfverfahren durch Sonderschullehrer (mit Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens) ein oder mehrere Förderschwerpunkte festgelegt.
Es gibt in NRW 7 mögliche Förderschwerpunkte,
in die ein Kind eingruppiert werden kann:
1. Lernen
2. Sprache
3. Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
4. Hören und Kommunikation
5. Sehen
6. Geistige Entwicklung
7. Körperiche und motorische Entwicklung
Im Förderschwerpunkt "Lernen" und im Forderschwerounkt "Geistige Entwicklung" werden die Kinder zieldifferent unterrichtet und zu eingenen Abschlüssen geführt
(Förderschulabschluss bzw. dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss).
Das ist auch der Fall, wenn zusätzliche weitere Förderschwerpunkte vorliegen.
In allen anderen 5 Förderschwerpunkten ist jeder allgemeine Abschluss bis zum Abitur möglich.
Die Kinder werden hier zielgleich unterrichtet.
Das ist deshalb wichtig zu wissen, da Kinder mit Legasthenie und /oder Dyskalkulie im Zuge eines Antragsverfahrens auf sonderpädagogische Unterstützung sehr wahrscheinlich den Förderschwerpunkt "Lernen" erhalten werden. Wenn dazu noch die Intelligenz infrage gestellt wird, erhalten sie evtl. auch den Schwerpunkt "Geistige Entwicklung".
Es gibt keinen Förderschwerpunkt "Mathematik".
Es gibt keinen Förderschwerpunkt "Rechtschreibung".
Es gibt keinen Förderschwerpunkt"Lesen".
Somit bleibt "Lernen".
Das ist auch mit Verabschiedung des Inklusionsgesetzes ....