Als Vorstand des LvLD - NRW möchten wir
unsere Mitglieder und Gäste der Homepage
auf die Dissertation von Frau Dr. Gabriele Marwege hinweisen:
Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule
Eine verfassungsrechtliche Untersuchung
unter besonderer Berücksichtigung
der UN - Behindertenrechtskonvention
Wir empfehlen diese Arbeit bei rechtlichen Fragen,
zur Orientierung und zum Verständnis der Rechtslage.
Ein kostenloser Download (ca. 500 Seiten) ist unter folgender Adresse möglich:
http://webdoc.sub.gwdg.de/univerlag/2013/Marwege_Diss.pdf
Eine Buchbestellung (ca. 32€ ) ist u.a. möglich über:
Schüler und Schülerinnen mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie haben in der Schule
erhebliche Probleme und erreichen häufig nur niedrige Bildungsbschlüsse,
weil sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht im geforderten Maß lesen,
rechtschreiben und/oder rechnen können.
Ob und inwieweit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule berücksichtigt
werden müssen, ist pädagogisch und schulrechtlich sehr umstritten.
Die Arbeit untersucht auf der Grundlage des Verfassungsrechts
und der UN-Behindertenrechtskonvention, welche Rechte Schüler und
Schülerinnen mit Legasthenie/Dyskalkulie haben. Sie kommt zu dem Ergebnis,
dass Legasthenie und Dyskalkulie Behinderungen im Sinne des Art. 3 III GG
und der UN-BKK sind.
Daraus ergibt sich für die betroffenen Schüler und Schülerinnen ein
umfassender Anspruch auf Nachteilsausgleich, sowohl bei den
Prüfungsbedingungen als auch bei den Prüfungsinhalten.
Im umfangreichen Verfahrensteil werden praktische Fragestellungen geprüft,
wie z.B. das Verfahren zur Anerkennung der Behinderung in der Schule,
die Ausgestaltung von Nachteilsausgleich, der Umfang des Datenschutzes
und die Zulässingkeit von Zeugnisbemerkungen.